10 Fragen, die Ärzte sich bei der Existenzgründung stellen sollten (Teil 2)

Wie sichere ich mich persönlich ab? Und wie funktioniert das mit meiner Steuerzahlung? Bei einer ärztlichen Existenzgründung stellen sich viele Fragen - ein Steuerberater gibt Antworten.


Dieser Beitrag stammt von Diplom-Finanzwirt und Steuerberater Michael Möller von der Thierfeld und Berg Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB. Seit über zehn Jahren liegen seine Schwerpunkte in der steuerlichen und wirtschaftlichen Beratung von Angehörigen der Heilberufe.


6) Wie verbessere ich die Auslastung der Praxis?

Tue Gutes und rede darüber. Geben Sie den Patienten die Möglichkeit, Sie zu finden und auf Ihre Leistungen aufmerksam zu werden. Bleiben Sie nicht passiv, sondern verwenden Sie klassische und moderne Marketinginstrumente und ermuntern Sie Patienten, ihre Zufriedenheit auch auf den entsprechenden Portalen zu äußern. Schlechtes spricht sich schnell herum, Gutes benötigt etwas länger.  
Behalten Sie die Maßnahmenbei, auch wenn es gut läuft.


7) Was tun, wenn es nicht optimal läuft?

Entscheidend ist, dass Sie merken, wenn es einmal nicht läuft. Es gibt viele Gründe, die dazu führen können, dass die Motivation und der Teamgeist sinken. Stress bei der Arbeit oder im Privaten, ungeplante Personalausfälle durch Krankheit oder Kündigung sowie Probleme mit Patienten. 
Genau in solchen Momenten ist es wichtig, sich die Zeit für eine Fehlersuche zu nehmen. Nutzen Sie hierzu auch die Unterstützung und Beratung Ihres Steuerberaters. Manchmal sieht man ja den Wald vor lauter Bäumen nicht. Wo es ein Problem gibt, gibt es immer auch eine Lösung.
 

8) Wie überprüfe ich, ob ich erfolgreich bin?

Jetzt kommen die Zahlen ins Spiel. Erfolg spiegelt sich in den Zahlen wieder und ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben. Es ist daher wichtig, alle Einnahmen und Ausgaben festzuhalten und die hierzu vorliegenden Nachweise (Rechnungen, Bankauszüge etc.) aufzubewahren. Hierzu sind Sie übrigens auch aus steuerlichen Gründen verpflichtet. 
Mit der weiteren Bearbeitung beauftragen Sie dann üblicherweise einen Steuerberater. Dieser sortiert die Unterlagen und erfasst diese monatlich im Rahmen einer Buchhaltung unter bestimmten vordefinierten Einnahmen- und Ausgabepositionen. Er stellt Ihnen dann die sogenannte „betriebswirtschaftliche Auswertung“ zur Verfügung. Sie zeigt die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben und das Praxisergebnis des jeweiligen Monats bzw. deren kumulierte Summe im laufenden Geschäftsjahr. Gemeinsam mit Ihnen prüft der Steuerberater dann, ob die ursprünglich erstellte Planung (s. Punkt 4.) und die Ist-Zahlen übereinstimmen. Weichen die Zahlen negativ ab, muss geprüft werden, wo die Ursachen dafür liegen und wie sich gegensteuern lässt. Auch die Bank möchte diese Auswertung am Anfang laufend sehen.

 


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9) Wie sichere ich mich persönlich ab?

Während sich bisher Ihr Arbeitgeber darum gekümmert hat, dass Beiträge an das Versorgungswerk oder die Krankenkasse überwiesen wurden, sind Sie nun selbst dafür verantwortlich. Die Beiträge zur Altersversorgung an das Versorgungswerk tragen Sie nun zu 100 Prozent selbst. Der monatliche Höchstsatz liegt aktuell bei 1.358 Euro. Existenzgründer können üblicherweise für die ersten zwei Jahre auf Antrag eine Beitragsermäßigung auf 50 Prozent bekommen.
Waren Sie bereits als Angestellter privat krankenversichert, erhalten Sie nun keinen Beitragszuschuss des Arbeitgebers mehr, sondern tragen die Beiträge komplett selbst. Wer bisher gesetzlich krankenversichert war, kann freiwillig in der gesetzlichen Versicherung bleiben oder sich privat versichern. Was sinnvoller ist, muss im Einzelfall entschieden werden.
 

10) Wie zahle ich meine Steuern?

Bevor Sie in die berufliche Selbständigkeit starten, müssen Sie das Finanzamt darüber informieren. Dieses erfolgt über einen mindestens 8-seitigen Vordruck in welchem diverse Angaben über die geplante Tätigkeit gemacht werden müssen. Danach erhalten Sie die Steuernummer für Ihre Praxis. Auch die Lohnsteuer für Ihre Angestellten und eine etwaige Umsatzsteuer müssen angemeldet und bezahlt werden. 
Üblicherweise erhalten Sie auch eine andere Steuernummer für Ihre Einkommensteuer. Wenn Sie als Partner in eine Praxis einsteigen ändert sich für die Praxis eher wenig, sondern nur für Ihre Einkommensteuer.
Im Fragebogen müssen Sie die erwarteten Einnahmen und Ergebnisse/Ergebnisanteile aus der selbständigen Tätigkeit angeben. Hieraus errechnet das Finanzamt die voraussichtliche Höhe der jährlichen Einkommensteuer und setzt Vorauszahlungen für diese Steuer fest, welche vierteljährlich zu zahlen sind.
Nach Ablauf des Kalenderjahres müssen Sie eine Einkommensteuer-Erklärung einreichen. Das Finanzamt setzt die Höhe der Steuer fest und rechnet die bereits geleisteten Vorauszahlungen hierauf an. Wichtig ist, dass Vorauszahlungen bereits angemessen festgesetzt sind, damit Sie später keine Überraschungen erleben und plötzlich hohe Nachzahlungen leisten müssen, für die Ihnen die Liquidität fehlt. Gut aufgestellte Steuerberater haben das für Sie im Blick und informieren Sie rechtzeitig.
 

Wir hoffen, dass Ihnen der kleine Fragenkatalog die Planung Ihrer beruflichen Selbständigkeit erleichtert. Das Gute ist: Sie sind nicht auf sich allein gestellt. Es gibt Berater die das alles schon vielfach mit anderen Praxisgründern gestaltet und erfolgreich durchgeführt haben. Nutzen Sie das Angebot, damit Sie sich ganz auf Ihre ärztliche Tätigkeit konzentrieren können.


Dieser Beitrag stammt von Michael Möller (Thierfeld und Berg Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB).


Den ersten Teil des Beitrags finden Sie hier


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